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Arbeitshilfe - Stand: 11.09.2025
Die Gewerbesteuerbefreiung für Krankenhäuser umfasst auch einen Patienten-Fahrservice und die Unterbringung von Begleitpersonen
Fallen die vom Betreiber einer Reha-Klinik erzielten Erträge aus einem Patientenfahrservice, der die Patienten von deren Wohnung oder einem Heimatkrankenhaus abholt und nach Abschluss der Reha-Maßnahme wieder nach Hause bringt, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. b des Gewerbesteuergesetzes, weil insoweit keine heilberufliche Tätigkeit vorliegt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().